Städtischer Musikverein Hamm e.V.

Chorordnung

Unsere Magna Charta regelt das offizielle Chorleben.

Chorordnung (Stand 14. Mai 2013)

  1. Die Mitglieder des Chores nehmen an allen Proben (gemäß Probenplan) sowie an notwendigen Zusatzproben teil.
    Die Anwesenheit der Sängerinnen und Sänger bei den Proben soll nach der Pause durch Unterschrift in die jeweilige Anwesenheitsliste der Stimmführer dokumentiert werden.
  2. Chormitglieder, die an einer Probe nicht teilnehmen können, melden sich rechtzeitig beim jeweiligen Stimmführer/in oder einem der übrigen Vorstandsmitglieder ab.
  3. Das Fehlen bei Wochenendproben muss dem Chorleiter selbst frühzeitig mitgeteilt werden.
  4. Bei Chormitgliedern, die mehr als 25 % der Proben versäumt haben, entscheidet der Chorleiter, gegebenenfalls nach Vorsingen, über die Mitwirkung an der Aufführung (Ein komplettes Probenwochenende entspricht 4 Proben).
    Chormitglieder, die mehr als 50 % der Proben versäumt haben, können an der Aufführung nicht teilnehmen, es sei denn, der Künstlerische Leiter entscheidet ausdrücklich anders.

Verhalten des Chores vor und während der Aufführungen

  1. Korrekter Aufgang
  2. Mappe zum Publikum, Handtasche vom Publikum abgewandt halten
  3. Reihenfolge der Stimmen beim Auftritt wahren
  4. Einigkeit beim Sitzen oder Stehen.
  5. Kein Plaudern auf der Bühne, weder vor noch nach dem Konzert
  6. Jacketts der Herren geschlossen beim Auf- und Abgang
  7. Kein Applaus von Seiten des Chores
  8. Fröhliche Plaudereien während des Schluss-Applauses meiden
Städtischer Musikverein Hamm e.V.